Beruf         

In der Zeit zwischen dem Abitur und der ersten juristischen Staatsprüfung 1975 studierte ich Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen - Nürnberg. In den letzten Studiensemestern beschäftigte ich mich ebenso wie im Referendariat, das im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg absolviert wurde, bevorzugt mit dem öffentlichen Recht. Die juristische Ausbildung wurde abgeschlossen mit der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 1978.

Seither arbeite ich ununterbrochen als Rechtsanwalt. Kurz nachdem der Gesetzgeber diese Möglichkeit eröffnet hatte, erwarb ich (als erster Forchheimer Rechtsanwalt) die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht. Die Verleihungsurkunde stammt vom 27.10.1997.

Nach Abschluss meiner Ausbildung war ich in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Nürnberg, Erlangen und Forchheim tätig.

Am 01.06.1985 habe ich mich als selbstständiger Rechtsanwalt in Forchheim niedergelassen. Meine damaligen Kanzleiräume befanden sich in der Hauptstraße 31 in Forchheim.

Zum 1. Juli 1991 habe ich mich mit Herrn Rechtsanwalt Winkler zu der Anwaltssozietät Hörnlein & Winkler zusammengeschlossen (Zusammenarbeit bis 2006).

Seither habe ich mich deshalb zunehmend spezialisiert, und bevorzugt bestimmte Rechtsgebiete bearbeitet.

Kurz nachdem der Gesetzgeber diese Möglichkeit eröffnet hatte, erwarb ich 1997 die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht.

Ein ausgesprochener Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist seit vielen Jahren das Ehe- und Familienrecht. Eng damit zusammen hängt auch die Beratung zu Fragen des Erbrechts. Seit vielen Jahren gewachsen ist auch die Schwerpunkttätigkeit im Arbeitsrecht. Meine derzeitigen Interessenschwerpunkte sind weiterhin das Verbraucherrecht, hier insbesondere das Kaufrecht, auch unter Berücksichtigung von Internet-Einkäufen.

Im Laufe der mehr als 25-jährigen Rechtsanwaltstätigkeit habe ich aber natürlich praktisch alle Rechtsgebiete kennen gelernt. Unter anderem lag einige Jahre lang ein Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Arztrecht (mit besonderem Augenmerk auf dem ärztlichen Wettbewerbsrecht). Ebenso habe ich das Verbraucherinsolvenz-Referat der früheren Sozietät aufgebaut und leite diesen Bereich weiterhin. Auch betreue ich seit Jahren (sozusagen als Hobby) Anmeldungen von Marken, Patenten und ähnlichen, sowohl für Deutschland, als auch europaweit.

Ständige Fortbildung ist für mich selbstverständlich, u.a. durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.

Seit Juli 2006 arbeite ich nunmehr mit mehreren Kolleg/innen in der Anwaltskooperation "Hörnlein Rechtsanwälte" zusammen. Dort werden meine über Jahre gereiften Erkenntnisse über qualitätsbewußte, mandantenorientierte Rechtsberatung zu fairen Preisen verwirklicht.

In der Kanzlei "Hörnlein Rechtsanwälte" soll qualitätsorientierter Rechtsberatung geboten werden. Darunter verstehen wir, dass wir einerseits alle rechtlichen Aspekte umfassend betrachten werden, und Sie deshalb rechtlich zutreffend beraten werden. Dafür haben wir ein eigenes Qualitätssicherungssystem eingerichtet.

Andererseits werden aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wirtschaftlichen und sonstigen Hintergründe im Auge behalten, und bei Ihrer Beratung mit berücksichtigen.

Darüber hinaus soll auf ein faires Preis - Leistungsverhältnis für unsere Tätigkeit geachtet werden. Wir vereinbaren deshalb grundsätzlich Zeithonorar, so dass Sie den Anwalt und die juristischen Mitarbeiter/innen nur solange bezahlen, wie diese auch für Sie arbeiten. Nur wenn Sie dies ausdrücklich wünschen, oder es gesetzlich vorgeschrieben ist, vereinbaren wir die Bezahlung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit allen ihren, kaum vorhersehbaren, Zufälligkeiten.

Wir machen, dass Sie erfolgreich sind. Wir üben unseren Beruf in Achtung vor den Menschen aus. Streit vermeiden- Streit schlichten- Streit entscheiden. Unter diesen Grundprinzipien sind wir für Sie da.

RA Rolf Hörnlein ist ab 01.10.2006 als Schlichtungsstelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz zugelassen.