In der Zeit zwischen dem Abitur und der ersten juristischen
Staatsprüfung 1975 studierte ich Rechtswissenschaften an der Universität
Erlangen - Nürnberg. In den letzten Studiensemestern beschäftigte ich mich
ebenso wie im Referendariat, das im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg
absolviert wurde, bevorzugt mit dem öffentlichen Recht. Die juristische
Ausbildung wurde abgeschlossen mit der zweiten juristischen Staatsprüfung im
Jahre 1978.
Seither arbeite ich ununterbrochen als Rechtsanwalt. Kurz nachdem der
Gesetzgeber diese Möglichkeit eröffnet hatte, erwarb ich (als erster
Forchheimer Rechtsanwalt) die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht.
Die Verleihungsurkunde stammt vom 27.10.1997.
Nach Abschluss meiner Ausbildung war ich in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien
in Nürnberg, Erlangen und Forchheim tätig.
Am 01.06.1985 habe ich mich als selbstständiger Rechtsanwalt in Forchheim
niedergelassen. Meine damaligen Kanzleiräume befanden sich in der Hauptstraße
31 in Forchheim.
Zum 1. Juli 1991 habe ich mich mit Herrn Rechtsanwalt Winkler zu der
Anwaltssozietät Hörnlein & Winkler zusammengeschlossen (Zusammenarbeit bis
2006).
Seither habe ich mich deshalb zunehmend spezialisiert, und bevorzugt bestimmte
Rechtsgebiete bearbeitet.
Kurz nachdem der Gesetzgeber diese Möglichkeit eröffnet hatte, erwarb ich 1997
die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht.
Ein ausgesprochener Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist seit vielen Jahren das
Ehe- und Familienrecht. Eng damit zusammen hängt auch die Beratung zu Fragen
des Erbrechts. Seit vielen Jahren gewachsen ist auch die Schwerpunkttätigkeit
im Arbeitsrecht. Meine derzeitigen Interessenschwerpunkte sind weiterhin das
Verbraucherrecht, hier insbesondere das Kaufrecht, auch unter Berücksichtigung
von Internet-Einkäufen.
Im Laufe der mehr als 25-jährigen Rechtsanwaltstätigkeit habe ich aber
natürlich praktisch alle Rechtsgebiete kennen gelernt. Unter anderem lag einige
Jahre lang ein Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Arztrecht (mit besonderem
Augenmerk auf dem ärztlichen Wettbewerbsrecht). Ebenso habe ich das
Verbraucherinsolvenz-Referat der früheren Sozietät aufgebaut und leite diesen
Bereich weiterhin. Auch betreue ich seit Jahren (sozusagen als Hobby)
Anmeldungen von Marken, Patenten und ähnlichen, sowohl für Deutschland, als
auch europaweit.
Ständige Fortbildung ist für mich selbstverständlich, u.a. durch den
regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
Seit Juli 2006 arbeite ich nunmehr mit mehreren Kolleg/innen in der Anwaltskooperation
"Hörnlein Rechtsanwälte" zusammen. Dort werden meine über Jahre
gereiften Erkenntnisse über qualitätsbewußte, mandantenorientierte
Rechtsberatung zu fairen Preisen verwirklicht.
In der Kanzlei "Hörnlein Rechtsanwälte" soll qualitätsorientierter
Rechtsberatung geboten werden. Darunter verstehen wir, dass wir einerseits alle
rechtlichen Aspekte umfassend betrachten werden, und Sie deshalb rechtlich
zutreffend beraten werden. Dafür haben wir ein eigenes
Qualitätssicherungssystem eingerichtet.
Andererseits werden aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die
wirtschaftlichen und sonstigen Hintergründe im Auge behalten, und bei Ihrer
Beratung mit berücksichtigen.
Darüber hinaus soll auf ein faires Preis - Leistungsverhältnis für unsere
Tätigkeit geachtet werden. Wir vereinbaren deshalb grundsätzlich Zeithonorar,
so dass Sie den Anwalt und die juristischen Mitarbeiter/innen nur solange
bezahlen, wie diese auch für Sie arbeiten. Nur wenn Sie dies ausdrücklich
wünschen, oder es gesetzlich vorgeschrieben ist, vereinbaren wir die Bezahlung
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit allen ihren, kaum vorhersehbaren,
Zufälligkeiten.
Wir machen, dass Sie erfolgreich sind. Wir üben unseren Beruf in Achtung vor
den Menschen aus. Streit vermeiden- Streit schlichten- Streit entscheiden. Unter
diesen Grundprinzipien sind wir für Sie da.
RA Rolf Hörnlein ist ab 01.10.2006 als Schlichtungsstelle nach dem Bayerischen
Schlichtungsgesetz zugelassen.