Bußgeldrecht

Ein Bußgeld wird erst verhängt, wenn dem Betroffenen die Möglichkeit zur Anhörung gegeben wird. Es ist dringlich zu empfehlen, auf das Anhörungsschreiben sofort zu reagieren, damit es möglicherweise zum Erlass eines Bußgeldbescheid überhaupt nicht kommt oder eine niedrigere als die Regelbuße verhängt wird.
Um hier eine korrekte Argumentation zu gewährleisten, empfehlen wir die sofortige Anwalts-Einschaltung. Sachbearbeiterin bei uns ist Frau Rechtsanwältin Heupel-Hoyer. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten bereits ab Zugang der Anhörung.

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, muss unbedingt die 2-Wochen-Frist ab Zugang eingehalten werden. Ein Bescheid gilt bereits dann als zugegangen, wenn ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten liegt, dass die Sendung bei der Post abgeholt werden soll. Manchmal notiert die Post das Zugangsdatum auch auf dem Briefumschlag.