Autorecht
Unter Autorecht verstehen wir alles, was mit den Straßenverkehr zusammenhängt. Dies betrifft Rechtsfragen zu Kauf, Leasing und Reparatur von Fahrzeugen ebenso wie die Unfallabwicklung.
Auch Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeits-überschreitung) und Strafmaßnahmen (z.B. wegen Trunkenheit im Verkehr), die mit dem Straßenverkehr zusammen hängen, werden von uns bearbeitet, wie auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie Führerscheinentzug oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Sachbearbeiterin in diesem gesamten Gebiet ist Frau Rechtsanwältin Heupel-Hoyer. Für Fragen um Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hat sie ein Merkblatt erarbeitet (Link)