Informationen für Arbeitnehmer
Die zahlenmäßig häufigsten Mandate in Arbeitsrechtssachen von Arbeitnehmern sind Kündigungsschutzsachen. Wer mit einer Kündigung nicht einverstanden ist, muss sich innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens dagegen durch eine Klage beim Arbeitsgericht wehren. Eine Kündigung gilt übrigens auch dann bereits als zugegangen, wenn sie - etwa bei einem persönlichen Gespräch im Personalbüro - übergeben werden sollte, sie aber vom Arbeitnehmer nicht angenommen worden ist! Auch empfiehlt es sich, die Klagefrist nicht bis zum letzten Tag auszuschöpfen. Häufig gelingt es nämlich, innerhalb der Klagefrist außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.
Wir empfehlen Arbeitnehmern grundsätzlich, gegen Kündigungen vorzugehen, da die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen zumindest eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes herausgeholt werden kann.
Selbstverständlich vertreten wir Arbeitnehmer auch in allen anderen Angelegenheiten. So prüfen wir Arbeitsverträge, bevor diese abgeschlossen werden, helfen bei Uneinigkeit über Urlaubsansprüche, beraten bei Mobbing am Arbeitsplatz und so weiter und so fort.
Grundsätzlich gibt es in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (außergerichtlich und in erster Instanz) keine Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. Sofern diese Kosten nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll getragen werden können, und auch durch eine Rechtschutzversicherung oder staatliche Hilfen nicht getragen werden, kann auch ein Erfolgshonorarvereinbarung in Betracht kommen.