Arbeitsrecht
Wir vertreten
Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, und kennen deshalb die Interessenlage beider Seiten.
Arbeitsrechtliche Mandate bearbeitet in der Regel Rechtsanwalt
Rolf Hörnlein. Dieser betreut bereits seit Jahrzehnten arbeitsrechtliche Mandate. Des Weiteren arbeiten wir bezüglich arbeitsrechtlicher Mandate mit Herrn Rechtsanwalt
Sappert in Nürnberg zusammen. Herr Rechtsanwalt Sappert hat den Fachanwaltslehrgang "Arbeitsrecht" erfolgreich absolviert.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit für Arbeitnehmer stehen Kündigungen (Achtung: Gesetzliche Klagefrist drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens!) und Streitigkeiten um Lohn und Urlaub.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit für Arbeitgeber steht die vorsorgliche Beratung, wie der Entwurf neuer und die Prüfung bestehende Arbeitsverträge, die vorsorgliche rechtliche Prüfung beabsichtigter betrieblicher Maßnahmen, wie Outsourcing, Kurzarbeit, Kündigung, sowie die Vertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen, die Arbeitnehmer angestrengt haben.
Grundsätzlich gibt es in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (außergerichtlich und in erster Instanz) keine Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. Sofern diese Kosten nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll getragen werden können, und auch durch eine Rechtschutzversicherung oder staatliche Hilfen nicht getragen werden, kann auch ein Erfolgshonorarvereinbarung in Betracht kommen.